Soforthilfen bei Betriebsschließungen

(Stand 17.03.2020, 22:00 Uhr)

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in der Pressekonferenz vom 16.03.2019 angekündigt, in Bayern Soforthilfen für die von der Schließung aufgrund von Corona betroffenen Betriebe bis zu 30.000,-- € zu gewähren.

Wie das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aktuell mitteilt, wird die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm ("Härtefallfonds Corona") einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern, entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie mit einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Höhe der Soforthilfe soll gestaffelt nach Betriebsgröße zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro betragen.

Das - nur 2 Seiten umfassende - Antragsformular ist auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufbar. Das Antragsformular kann ausgefüllt und  unterschrieben auch per E-Mail oder Telefax bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden. Er werden nur die notwendigsten Angaben abgefragt.  

Die Auszahlung der Soforthilfen könnte noch in dieser Woche erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.stmwi.bayern.de/coronavirus/