Verkehrsrecht

In vielen Fällen ist nach einem Verkehrsunfall der entstandene Schaden das kleinste Ärgernis.

Die eigentlichen Schwierigkeiten beginnen meist erst mit der   Geltendmachung der Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung. Ob Ersatz des Fahrzeugschadens oder im schlimmeren Fall auch der Ersatz von Personenschäden - in beiden Fällen empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Anwalts, um Verzögerungen bei der Abwicklung und finanzielle Nachteile zu vermeiden.